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Beiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach dem Gesamtbetrag der Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds und ggf. des Ehegatten einschließlich der Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne aus sämtlichen Einkunftsarten, vor Abzug irgendwelcher Freibeträge und vor Berücksichtigung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung.

Wer wenig verdient zahlt nicht viel.

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DELMENHORSTS ERSTER LOHNSTEUERHILFEVEREIN.

Beiträge Lohnsteuerhilfe

Übersicht

Brutto-Jahreseinnahmen (€) Jahresbeitrag (€) Stufe
von bis gesamt
0 15.000 60,00 1
15.001 20.000 70,00 2
20.001 25.000 90,00 3
25.001 35.000 110,00 4
35.001 40.000 120,00 5
40.001 45.000 130,00 6
45.001 60.000 150,00 7
60.001 75.000 190,00 8
75.001 90.000 220,00 9
90.001 110.000 250,00 10
110.001 150.000 300,00 11
über 150.000 350,00 12

 

Es ist keine Aufnahmegebühr zu zahlen!
Delmenhorst, 07.01.2022
Der Vorstand

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