Beiträge
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach dem Gesamtbetrag der Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds und ggf. des Ehegatten einschließlich der Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne aus sämtlichen Einkunftsarten, vor Abzug irgendwelcher Freibeträge und vor Berücksichtigung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung.