- Erstellung Ihrer Erklärung auf Antragsveranlagung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich)
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung (benötigte Unterlagen), wenn ausschließlich Einkünfte aus
* Arbeitslohn, Pensionen (nichtselbständiger Arbeit)
* Renten
* Unterhaltsleistungen (z. B. von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner) vorhanden sind.
- Bei zusätzlichen Einnahmen von Zinsen und Dividenden (Kapitalvermögen), Vermietung und Verpachtung oder bei Spekulation, z. B. aus Aktien (private Veräußerungsgeschäfte), erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, wenn diese Einnahmen hieraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen.
- Erstellung des Antrags auf Eigenheimzulage
- Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Erstellung der Steuererklärung mit Wohneigentumsförderungen nach altem und neuem Recht, einschl. Baukindergeld gem. § 10e, § 10i und § 34f EStG
- Erstellung des Antrags auf Investitionszulage gem. §§ 3 und 4 InvZulG 1999
- Prüfung von Steuerbescheiden und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Beratung beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG
Grundsätzlich leisten wir keine Hilfe bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und bei umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen.