Kapitaleinkünfte
Bei zusätzlichen Einnahmen von Zinsen und Dividenden (Kapitalvermögen), Vermietung und Verpachtung oder bei Spekulation, z.B. aus Aktien (private Veräußerungsgeschäfte), erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, wenn diese Einnahmen hieraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen.